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ehandlungspflege ist im SGB V geregelt und eine spezielle Form der Pflege. Zu ihr gehören alle pflegerischen Tätigkeiten, die ein Patient nach einer Erkrankung vom Arzt verordnet bekommt. Ausgebildete Pflegekräfte sind in der Lage, diese medizinische Behandlungspflege zu übernehmen. Zu den Behandlungspflegeleistungen gehören zum Beispiel Tätigkeiten wie
- Blutdruckmessen,
- Blutzuckermessen,
- Injektionen,
- Wundversorgung,
- Verbandswechsel,
- Medikamente verabreichen oder
- eine Dekubitusbehandlung.

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